Lebensversicherungsbedingungen enthalten hierfür regelmäßig eine besondere Anfangsfrist und Ausnahmen, etwa bei freier Willensbestimmung. Die konkrete Regelung steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine pauschale Leistungsaussage ohne Prüfung des Einzelfalls und der Vertragsdauer ist nicht möglich.