Eine Beitragsstundung bei vollem Schutz ist bis zu 24 Monate möglich; während Elternzeit, Meister-/Technikerfortbildung oder Studium bis zu drei Jahre. Stundung bedeutet regelmäßig spätere Rückzahlung oder Vertragsausgleich. Bedingungen und finanzielle Folgen sollten vorher geklärt werden.

