Ja, wirtschaftlich sinnvolle Mehrkosten für Ausweichräume, Fremdproduktion, Expresslieferung oder Provisorien können den Ertragsausfall reduzieren und je nach Vertrag erstattungsfähig sein. team pohl & cholewa prüft, welche Mehrkostenpositionen vereinbart sind und ob das Notfallkonzept realistisch dazu passt.