Ja. Neben Betrieben können auch Vereine und deren Mitglieder sowie Veranstaltungen und Besucher versichert werden. Dafür ist eine präzise Definition wichtig: Veranstaltung, Zeitraum, Teilnehmerkreis, Tätigkeiten und erwartete Personenzahl sollten im Vertrag eindeutig erfasst werden.