Nicht zwingend. Der Versicherungsschutz knüpft regelmäßig an eine behördlich angeordnete, vertraglich erfasste Maßnahme an. Freiwillige Vorsichtsschließungen oder allgemeine Empfehlungen können außerhalb der Deckung liegen. Form, Rechtsgrundlage und genauer Inhalt der Anordnung sollten unverzüglich dokumentiert und eingereicht werden.

