Nein. Eine erweiterte Mitversicherung von Subunternehmern kann vereinbart werden, doch Umfang und Voraussetzungen sind tarifabhängig. Eigene Haftungsrisiken des Subunternehmers und Regressfragen müssen gesondert bewertet werden. Auftraggeber sollten Versicherungsnachweise und vertragliche Verantwortlichkeiten weiterhin sorgfältig dokumentieren.

