Vertragsstrafen können im Rahmen einer Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert sein. Das bedeutet keinen pauschalen Ersatz jeder Vertragsstrafe. Ursache, rechtliche Wirksamkeit, Zusammenhang mit dem versicherten Unterbrechungsschaden und ein mögliches Sublimit müssen den Bedingungen entsprechen. Vertragsnachweise sind erforderlich.

