Kleine Kinder haften gesetzlich nicht immer selbst für verursachte Schäden. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, kann kein gesetzlicher Anspruch bestehen. Gute Tarife leisten dennoch für bestimmte Schäden deliktunfähiger Kinder. Umfang und Höchstgrenze müssen im Tarif geprüft werden.