In der Teilkaskoversicherung kann auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet werden, ausgenommen Alkohol und Drogen. Vorsatz bleibt ausgeschlossen. Auch Obliegenheiten wie Fahrerlaubnis oder Schadenmeldung müssen eingehalten werden. Der genaue Verzicht ist den Bedingungen zu entnehmen.