Ein Mietausfall von bis zu 24 Monaten kann mitversichert sein. Die Leistung setzt einen versicherten Gebäudeschaden und die vertraglichen Voraussetzungen voraus. Höhe, Beginn, eingesparte Kosten und Abgrenzung zu gewerblichen beziehungsweise selbst genutzten Flächen müssen geprüft werden.

