Sie erweitert den Schutz grundsätzlich auf unvorhergesehene Sachschäden, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet nicht, dass jeder Schaden versichert ist. Verschleiß, Vorsatz, bekannte Mängel oder weitere bedingungsgenannte Ausschlüsse können weiterhin außerhalb des Schutzes liegen.