Die Autohaus-Police richtet sich an Kraftfahrzeughandel und -Handwerk. Sie kann eigene und fremde Fahrzeuge pauschal haftpflicht- und kaskoseitig erfassen, einschließlich bestimmter zulassungspflichtiger, aber nicht zugelassener Fahrzeuge. Werkstatt-, Handels- und Obhutsrisiken müssen im Detail abgestimmt werden.

