Die Diensthaftpflicht ergänzt die Privathaftpflicht für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie schützt bei bestimmten Schadenersatz- oder Regressansprüchen aus dienstlicher Tätigkeit. Besonders Lehrer, Polizei oder Verwaltung können spezielle Risiken haben. Dienstherr, Tätigkeit und Deckung müssen passen.