Dabei vereinbaren Sie gesondert berechenbare Leistungen mit einem liquidationsberechtigten Arzt, etwa Chef- oder Belegarzt. KlinikGesund kann diese Kosten im tariflichen Rahmen erstatten, auch oberhalb der üblichen Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte. Eine Honorarvereinbarung sollte vor Behandlung auf Erstattungsfähigkeit geprüft werden.