Der Arbeitgeber schließt den Gruppenvertrag und legt fest, welche Beschäftigten einbezogen werden. Eine betriebliche Krankenversicherung kann nur über den Arbeitgeber eingerichtet werden. Je nach Modell finanziert das Unternehmen die Beiträge, die Beschäftigten tragen sie selbst oder beide Seiten beteiligen sich an der Finanzierung.