Die Basisrente wird nachgelagert besteuert. Für einen Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Der steuerfreie Teil des ersten vollen Rentenjahres wird grundsätzlich als persönlicher Freibetrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen können vollständig steuerpflichtig sein.