Beiträge können beim Arbeitgeber grundsätzlich betrieblich veranlasster Aufwand sein; die lohnsteuerliche Behandlung bei Beschäftigten hängt jedoch von Vertrags- und Bezugsrechtsgestaltung ab. Pauschale Aussagen sind deshalb riskant. Vor Einführung sollten Unternehmen Lohnbüro oder steuerliche Beratung zur konkreten Lösung einbeziehen.