Das hängt vom Vertrag ab. Die Betriebshaftpflicht erfasst vor allem Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden können begrenzt oder ausgeschlossen sein. Beratende Berufe benötigen häufig eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht.