Nein. Die Inhaltsversicherung ersetzt vorrangig Sachwerte und vereinbarte Kosten. Fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn während eines Betriebsstillstands benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Je nach Konzept kann eine kleine oder mittlere Ertragsausfalllösung mit der Geschäftsinhaltsversicherung verbunden werden.

