Nein. Maßgeblich ist, ob der Vertrag dynamisch auf das Infektionsschutzgesetz verweist oder eine abschließende Liste enthält. Auch Änderungen des Gesetzes werden nicht automatisch von jedem Altvertrag übernommen. Die konkrete Krankheits- und Erregerdefinition ist deshalb ein zentrales Auswahlkriterium.

