Nicht automatisch. Die Inhaltsversicherung schützt Sachwerte bei vereinbarten Gefahren. Eine Betriebsschließungsdeckung kann die Geschäftsinhaltsversicherung ergänzen. Ertragsausfall aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen benötigt die spezielle Betriebsschließungsdeckung. Sie muss ausdrücklich vereinbart sein.

