Gezahlt wird höchstens für die vereinbarte Entschädigungs- beziehungsweise Haftzeit und nur solange die versicherte Maßnahme andauert. Die Höchstdauer ist nicht allgemein festgelegt, sondern vertraglich zu vereinbaren. Tagesentschädigung und Zeitraum müssen deshalb dem individuellen Angebot entnommen werden.