Sichern Sie die behördliche Anordnung, informieren Sie den Versicherer unverzüglich und dokumentieren Sie Waren, Personalkosten, Umsatzausfall und Maßnahmen. Stimmen Sie Vernichtung oder Desinfektion soweit möglich ab. Gesetzliche Hygiene- und Mitwirkungspflichten müssen unabhängig vom Versicherungsschutz erfüllt werden.

