Nein. Pandemie, neuartige Erreger und flächendeckende Allgemeinverfügungen können je nach Vertrag eingeschlossen, begrenzt oder ausgeschlossen sein. Aus früheren Ereignissen lässt sich kein pauschaler Anspruch ableiten. Entscheidend sind aktueller Bedingungswortlaut, versicherter Erreger und behördliche Einzelmaßnahme.

