Nicht ohne versicherten Sachschaden. Infektionsschutzbedingte Schließungen gehören in eine spezielle Betriebsschließungsversicherung. Die Betriebsunterbrechung reagiert auf wirtschaftliche Folgen eines gedeckten Sachschadens. Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen nach einem Sachschaden können in der mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung dagegen relevant sein.

