Melden Sie Schaden und Unterbrechung unverzüglich, mindern Sie weitere Schäden und dokumentieren Sie Stillstandszeiten, Aufträge, Mehrkosten und ersparte Aufwendungen. Buchhaltungsunterlagen sollten verfügbar bleiben. Größere Wiederanlaufmaßnahmen und außergewöhnliche Mehrkosten sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden.