Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gehört grundsätzlich zur Betriebshaftpflicht, nicht zum Rechtsschutz. Schadenersatz-Rechtsschutz verfolgt typischerweise eigene Ansprüche des Betriebs. Beide Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten in ihrer Schnittstelle geprüft werden. Eine Doppelversicherung entsteht dadurch nicht automatisch.

