Seit 2023 sind begünstigte Beiträge innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags zu 100 Prozent berücksichtigungsfähig. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz und anderen Basisvorsorgebeiträgen ab. Eine Einzahlung in Höhe des Höchstbetrags führt nicht zu gleich hoher Steuererstattung.