Versichert sind bedingungsgemäße Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem privaten Bereich. Der Versicherer prüft zugleich, ob überhaupt eine Haftung besteht. Eigene Schäden, vorsätzlich verursachte Schäden, vertragliche Erfüllungsansprüche und nicht eingeschlossene Sonderrisiken sind grundsätzlich ausgeschlossen oder begrenzt.

