Im Familienvertrag können Kinder mitversichert sein. Volljährige unverheiratete Kinder bleiben je nach Tarif während Schule und unmittelbar anschließender erster Berufsausbildung eingeschlossen. Eigenes Einkommen, Heirat, Unterbrechungen oder weiterer Ausbildungsweg können den Status verändern und sollten gemeldet werden.