Tariflich können Wertsachen bis 20 Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen sein; der Anteil kann auf bis zu 50 Prozent erhöht werden. Für Bargeld, Schmuck oder Kunst können zusätzliche Einzelgrenzen und Aufbewahrungsvorschriften gelten. Ein Wertverzeichnis schafft Klarheit.

