Nur bei eingeschlossenem Elementarschutz. Dieser kann Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch umfassen. Selbstbeteiligung, Wartezeit und Schutzmaßnahmen können je nach Standort und Vertrag unterschiedlich sein. Einfaches Eindringen von Grundwasser ist gesondert zu prüfen.