Innerhalb des Versicherungsorts gehören Fahrräder grundsätzlich zum Hausrat und sind bei versicherten Gefahren geschützt. Für Diebstahl unterwegs ist der zusätzliche Fahrraddiebstahlschutz erforderlich. Sicherungspflichten, Entschädigungsgrenze und Nachtzeitregelungen müssen im Vertrag geprüft werden. Kaufbelege sollten aufbewahrt werden.