Ja, je nach Vertrag können Hinterbliebenenleistungen eingeschlossen werden. Bei einer entsprechend gestalteten Direktversicherung kann das Vertragsguthaben im Todesfall während der Ansparphase unter den Vertragsvoraussetzungen als lebenslange Rente an versorgungsberechtigte Hinterbliebene ausgezahlt werden. Bezugsberechtigung und Leistung sollten ausdrücklich festgelegt werden.