Ja. Eine betriebliche Altersvorsorge kann vollständig vom Arbeitgeber, vollständig durch Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden. Welche Variante wirtschaftlich und personalpolitisch passt, hängt von Budget, Belegschaft und gewünschter Bindungswirkung ab. Freiwillige Leistungen sollten arbeitsrechtlich sauber und dauerhaft finanzierbar gestaltet sein.

