Leistungen aus geförderter betrieblicher Altersvorsorge sind grundsätzlich nachgelagert zu versteuern. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die konkrete Belastung hängt unter anderem von Durchführungsweg, Finanzierung, Versicherungsstatus und persönlicher Situation im Ruhestand ab; eine Steuerberatung kann sinnvoll sein.