Ja. Privat versicherte Angestellte erhalten grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss, regelmäßig bis zur Hälfte des zuschussfähigen Beitrags und begrenzt auf den gesetzlichen Höchstzuschuss. Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls Familienangehörige können einbezogen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.