Maßgeblich sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antrag, gewählte Leistungen, Selbstbeteiligung und Tarifkalkulation. Das aktuelle Einkommen bestimmt den Beitrag nicht. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können aus der Gesundheitsprüfung folgen. Ein anonymer Risikovoranfrageprozess kann bei Vorerkrankungen sinnvoll sein.

