Ja. KlinikGesund kann gesondert berechenbare Kosten einer Begleitperson für Kinder und Erwachsene übernehmen, sofern die Begleitung medizinisch notwendig ist. Eine reine Wunschbegleitung ohne medizinische Notwendigkeit kann außerhalb des Schutzes liegen. Nachweise der Klinik sind wichtig.

