Wer vereinbarte privatärztliche Behandlung oder gesonderte Unterkunft nicht nutzt, kann je nach Tarif ein Ersatz-Krankenhaustagegeld erhalten. Höhe und Voraussetzungen stehen in den Bedingungen. Es handelt sich um einen Ausgleich für den konkreten Verzicht, nicht um allgemeines Tagegeld für jeden Aufenthalt.