Je nach Tarif besteht eine Ruheoption mit geringeren Beiträgen und späterem Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie kann zweimal für mindestens sechs und höchstens zwölf Monate genutzt werden. Voraussetzungen und der währenddessen verbleibende Schutz müssen vor Nutzung geprüft werden.