Das ausgezahlte Tagegeld ist grundsätzlich frei verwendbar, etwa für Pflegedienst, Haushaltshilfe, Angehörigenentlastung, Wohnungsanpassung oder zusätzliche Betreuung. Es wird unabhängig von konkreten Rechnungen in vereinbarter Höhe gezahlt. Die tatsächliche Versorgungslücke kann trotzdem höher sein.