Nein, eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich für Ansprüche Dritter gedacht. Schäden am eigenen Inventar, Gebäude oder Ertrag benötigen Sach- beziehungsweise Betriebsunterbrechungsschutz. Auch Erfüllungs- und Nachbesserungskosten für die eigene Leistung sind nicht mit einem versicherten Drittschaden gleichzusetzen.

