In der Regel setzt die Glasversicherung einen Bruch voraus. Oberflächenbeschädigungen, Kratzer, Undichtigkeiten oder altersbedingtes Erblinden von Isolierglas sind nicht automatisch versichert. Der genaue Bruchbegriff und mögliche Erweiterungen stehen in den Versicherungsbedingungen. Verschleiß bleibt grundsätzlich ausgeschlossen.

