Das richtet sich nach Mietvertrag und Verantwortungsbereich. Auch Mieter können zum Ersatz verpflichtet sein und benötigen dann eigenen Schutz. Vor Abschluss sollten Gebäudeverglasung, vom Mieter eingebaute Trennwände, Vitrinen und Werbeanlagen eindeutig zugeordnet werden.

