Mit dem Ende der Zugehörigkeit zur versicherten Gruppe endet regelmäßig auch der arbeitgeberorganisierte Schutz nach den vertraglichen Regeln. Ob eine private Fortführung angeboten wird, ist tarifabhängig. Unternehmen sollten Austrittsprozess, Informationspflichten und mögliche Fortführungsoptionen bereits bei der Einführung klar regeln.

