Unbenannte Gefahren erweitern den Schutz auf unvorhergesehen eintretende Sachschäden, sofern kein Ausschluss greift. Der Baustein ist keine uneingeschränkte Allgefahrengarantie. Verschleiß, Vorsatz, bekannte Mängel und weitere bedingungsgemäße Ausschlüsse bleiben regelmäßig außerhalb der Deckung.

