Nein. Bewegliche Maschinen, Möbel, Waren und Vorräte gehören in die Geschäftsinhaltsversicherung. Die Gebäudeversicherung betrifft die Immobilie und fest verbundene Bestandteile. Bei Einbauten kann die Zuordnung schwierig sein; Eigentum, feste Verbindung und vertragliche Definition entscheiden.