Das Konzept kann flexibel finanziert werden. Denkbar sind Arbeitgeberfinanzierung, Beschäftigtenbeiträge oder Mischmodelle, sofern arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich zulässig. Die Finanzierung beeinflusst Nettoaufwand, Bindungswirkung und spätere Leistungsbesteuerung und sollte vorab fachlich abgestimmt werden.