Nicht zwingend. Tätigkeit, Berufsrisiko und Gruppenzusammensetzung können Einfluss auf Beitrag, Zugang und Leistungshöhe haben. Eine transparente Gruppeneinteilung ist arbeitsrechtlich und versicherungstechnisch wichtig. Körperlich tätige Beschäftigte profitieren besonders von einem Zugang, der individuelle Risikoprüfungen reduziert.